Gerade naturkosmetische Emulsionen, die auf Basis hochwertiger (Speise-) Öle mit ihrem vollen Nährstoffgehalt und ihren wertvollen Wirkstoffen wie ungesättigten Fettsäuren, Vitaminen und Lecithinen hergestellt werden, sind für Mikroorganismen besonders „lecker“: Was für eine Zelle in der menschlichen Haut gut und nährend ist, gefällt auch vielen einzelligen Lebewesen! Ähnlich wie bei frisch zubereiteten Speisen ist die Haltbarkeit – unkonserviert – daher auf wenige Tage begrenzt, bevor Verderb einsetzt. Dieser führt nicht nur zu unappetitlichen Veränderungen, sondern birgt auch hohe gesundheitliche Gefahren durch die mikrobiellen Abbauprodukte. Nicht immer sind diese durch Hefen, Bakterien oder Pilze erzeugten Gifte von außen erkennbar, so dass Sicherheit für den Verwender nur durch Konservierung gewährleistet werden kann.
Dem Wortsinn nach versteht man unter konservieren „bewahren“ oder „erhalten“ (von lat. conservare) des hygienischen Zustandes eines Produktes. Damit grenzt sich die Konservierung von Begriffen wie Desinfektion oder Sterilisation ab. Diese beschreiben Verfahren, bei denen die Keimzahl deutlich verringert oder sogar auf Null gebracht wird (z. B. bei der Sterilisation medizinischer Instrumente).
Die Anzahl von Keimen in einem Produkt ist also zunächst im Wesentlichen durch die Sorgfalt bei der Herstellung bestimmt. Durch die Zugabe eines konservierenden Stoffes wird dann gewährleistet, dass der hygienische Zustand erhalten bleibt, sich eingebrachte Keime nicht vermehren können und somit die Produkteigenschaften für die Nutzungsdauer (bei Cremes und Lotions oft einige Wochen bis Monate) gesichert sind.
Eine vollständige Abtötung von Keimen ist durch Konservierung in der Regel weder möglich noch erwünscht, da eine natürliche Bakterienflora auf der menschlichen Haut, auf die das kosmetische Produkt aufgetragen wird, nicht geschädigt werden soll.
Buchstäblich seit Menschengedenken wird versucht, dem Verderb vor allem in Lebensmitteln durch verschiedene Konservierungsmethoden entgegenzuwirken. Da ein hoher Wassergehalt den Mikroorganismen besonders gute Bedingungen bietet, zählen Verfahren des Wasserentzuges wie Trocknen oder Dörren zu den klassischen Konservierungsmethoden, die für Cremes oder Lotions natürlich nicht praktikabel sind. Hier kommen stattdessen hauptsächlich folgende Methoden zum Einsatz:
Alle Anforderungen an kosmetische Produkte sind in der Kosmetikverordnung niedergeschrieben. Sie enthält auch eine Liste von Konservierungsmitteln, die für die Haltbarmachung von kosmetischen Produkten zugelassen sind, zurzeit rund 60 Stück.
Für Naturkosmetik stehen nur sehr wenige, den hohen Anforderungen an naturkosmetische Rohstoffe genügende Konservierungsmittel zur Verfügung. Nach Positvliste des BDIH, dem Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e.V., sind es Benzoe-, Salicyl-, Sorbin- und Dehydroacetsäure und ihre Salze sowie Benzylalkohol. Sie müssen auf der Verpackung als Konservierungsmittel gekennzeichnet sein.
Daneben gibt es eine Reihe anderer Stoffe, die als Pflegewirkstoffe, Feuchtigkeitsspender, Lösemittel, Duftstoffe und zu vielen weiteren Zwecken eingesetzt werden und die "nebenbei" auch antimikrobiell wirken, wie z. B. Alkohol, Penthylenglycol und viele ätherische Öle. Wenn diese Stoffe (tatsächlich oder auch nur vorgeblich) überwiegend zu einem anderen Zweck als der Keimhemmung zugesetzt werden, gelten sie nicht als deklarationspflichtige Konservierungsmittel. Das Produkt kann dann als „frei von Konservierungsmitteln“ beworben werden, obwohl die „Neben“ - Wirkung dieser Inhaltsstoffe der Wirkung von Konservierungsmitteln entspricht (vgl. hierzu Pressemitteilung des BLC).
Die Basis einwandfreier und sicherer Produkte wird bei der Herstellung gelegt und besteht aus penibel sauberem Arbeiten unter strikter Einhaltung aller hygienischen Regeln! In der Crememanufactur Dr. Bohlmann Berlin werden die Produkte in unserem Labor in den Geschäftsräumen in Berlin-Zehlendorf nach anerkannten Regeln der guten Herstellungspraxis (good manufacturing praxis, GMP) gefertigt. Vom ordnungsgemäßen Zustand des Labors und der Ausrüstungsgegenstände hat sich zuvor das zuständige Aufsichtsamt bei einem persönlichen Besuch überzeugt.
Ohne Konservierung geht´s nicht! Wir verwenden ausschließlich für die Verwendung in Naturkosmetik zugelassene und zertifizierter Konservierer, die eine sichere Anwendung des Produktes für einen Zeitraum von mindestens 6 Monate nach Öffnung garantieren. Vielfach durchgeführte Untersuchungen von repräsentativen Proben in unabhängigen Prüflaboren (SLM Speziallabor für angewandte Mikrobiologie GmbH, BAV INSTITUT Hygiene und Qualitätssicherung GmbH) bestätigen die mikrobiologische Unbedenklichkeit unserer Produkte (Tests nach Prüfmethoden Ph. Eur. 5.1.3 und Ph. Eur. 2.6.12).